Rechtsprechung
BGH, 04.07.2012 - 5 StR 219/12 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 154 StGB; § 59 StPO; § 55 StPO; § 242 StGB
Meineid (rechtsfehlerhaft festgesetztes Strafmaß; minder schwerer Fall; objektiv fehlerhafte Vereidigung: mangelnde Belehrung über das Aussageverweigerungsrecht; Nichtvereidigung als Regelfall; Vereidigungsverbot); rechtsfehlerhaft festgestellte Schadenshöhe beim ... - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 154 Abs 2 StGB, § 59 Abs 1 S 1 StPO
Meineid: Minder schwerer Fall bei Verstoß gegen Vereidigungsverbot - Wolters Kluwer
Berücksichtigung des Nichtvorliegens der Voraussetzungen einer Vereidigung i.R.v. Strafrahmenerwägungen im Verfahren wegen Meineides; Schadenshöhe als wesentlicher Strafschärfungsgrund in einem Verfahren wegen Einbruchdiebstahls
- rewis.io
Meineid: Minder schwerer Fall bei Verstoß gegen Vereidigungsverbot
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2; StGB § 154 Abs. 2
Berücksichtigung des Nichtvorliegens der Voraussetzungen einer Vereidigung i.R.v. Strafrahmenerwägungen im Verfahren wegen Meineides; Schadenshöhe als wesentlicher Strafschärfungsgrund in einem Verfahren wegen Einbruchdiebstahls - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
"Objektiv verfahrensfehlerhafte Vereidigung” führt zum minder schweren Fall
- strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)
Ein Meineid nach einer nicht notwendigen Vereidigung ist ein minder schwerer Fall
Verfahrensgang
- LG Berlin, 20.12.2011 - 1 Kap Js 2267/09
- BGH, 04.07.2012 - 5 StR 219/12
Papierfundstellen
- NStZ 2012, 567
- StV 2013, 23
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 13.02.1991 - 3 StR 342/90
Aufdecken der Strafbarkeit der Falschaussage bei wahrheitsgemäßen Angaben in der …
Auszug aus BGH, 04.07.2012 - 5 StR 219/12
Zwar hat es bei der Strafrahmenwahl zutreffend eine Strafmilderung wegen der unterbliebenen - jedoch objektiv gebotenen - Belehrung gemäß § 55 StPO verneint, weil der zur Aussage entschlossene Angeklagte sich auch durch den Hinweis auf sein Aussageverweigerungsrecht nicht von der Falschaussage hätte abhalten lassen (vgl. BGH, Urteil vom 13. Februar 1991 - 3 StR 342/90, BGHR StGB § 157 Abs. 1 Selbstbegünstigung 4). - BGH, 19.02.1960 - 1 StR 609/59
August Geislhöringer
Auszug aus BGH, 04.07.2012 - 5 StR 219/12
Angesichts einer aus Rechtsgründen nicht angezeigten, mithin objektiv verfahrensfehlerhaften Vereidigung lag für das Landgericht die Annahme eines minder schweren Falls auf der Hand (vgl. BGH, Urteil vom 19. Februar 1960 - 1 StR 609/59, BGHSt 17, 128, 136, Fischer, StGB, 59. Aufl., § 154 Rn. 19 mwN).